Überblick: Die wichtigsten Punkte bei Einsatz und Verarbeitung von elektronischen Rechnungen in Belgien.
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Einsatz der E-Rechnung verpflichtend?
Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber noch nicht obligatorisch.
Zustimmung des Empfängers notwendig?
Die Zustimmung des Empfängers ist erforderlich, kann aber stillschweigend erfolgen.
Gewährleistung der Integrität und Authentizität?
Sicherstellung der Echtheit und Integrität erfolgt durch:
- Digitale Signatur ohne erforderliche Validierung nach Erhalt
- Per EDI
- Verschiedene Möglichkeiten durch Business Controls Audit Trails
Gesetzliche Aufbewahrungspflicht?
Aufbewahrungspflicht: 10 Jahre ab Ende des Geschäftsjahres
Die Aufbewahrung im Ausland ist mit Online-Zugang zulässig.
Besonderheiten Business-to-Government?
Öffentliche Verwaltungsplattform: Babbelway – PEPPOL
Format: PEPPOL/UBL
Weitere Informationen
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Ausführliche Dokumente zum Thema E-Invoicing können Sie in der Themenbibliothek herunterladen. Nehmen Sie auch gerne Kontakt mit uns auf, um in einem persönlichen Gespräch weitere Informationen zur Verarbeitung elektronischer Rechnungen zu erhalten.