E-Invoicing Compliance: Malaysia

Überblick: Die wichtigsten Punkte bei Einsatz und Verarbeitung von elektronischen Rechnungen in Malaysia.

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Einsatz der E-Rechnung verpflichtend?

Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber noch nicht obligatorisch.

Zustimmung des Empfängers notwendig?

Eine schriftliche Zustimmung des Empfängers ist erforderlich und muss für sieben Jahre nach Ausstellung der letzten E-Rechnung gespeichert werden.

Gewährleistung der Integrität und Authentizität?

Eine digitale Signatur ist implizit erforderlich, um die Authentizität und Integrität elektronischer Dokumente sicherzustellen. Die Validierung der Signatur durch den Empfänger ist nicht erforderlich.

Gesetzliche Aufbewahrungspflicht?

Aufbewahrungspflicht: 7 Jahre nach Ausstellung des letzten mit der Rechnung in Verbindung stehenden Dokuments

Die Aufbewahrung im Ausland ist mit Genehmigung der Royal Malaysian Customs zulässig.

Besonderheiten Business-to-Government?

Noch keine!

 

Weitere Informationen

Lesen Sie auch den Leitfaden und finden Sie weitere Beiträge in der Länderübersicht!

Ausführliche Dokumente zum Thema E-Invoicing können Sie in der Themenbibliothek herunterladen. Nehmen Sie auch gerne Kontakt mit uns auf, um in einem persönlichen Gespräch weitere Informationen zur Verarbeitung elektronischer Rechnungen zu erhalten.

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