E-Invoicing Compliance: Montenegro

Überblick: Die wichtigsten Punkte bei Einsatz und Verarbeitung von elektronischen Rechnungen in Montenegro.

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Einsatz der E-Rechnung verpflichtend?

Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber noch nicht obligatorisch. Es wird dringend empfohlen vor der Nutzung von elektronischen Rechnungen die Finanzverwaltung zu kontaktieren.

Zustimmung des Empfängers notwendig?

Die Zustimmung des Empfängers ist erforderlich.

Gewährleistung der Integrität und Authentizität?

Sicherstellung der Echtheit und Integrität erfolgt durch:

  • Digitale Signatur, eine Validierung nach Erhalt ist nicht erforderlich
  • Per EDI

Gesetzliche Aufbewahrungspflicht?

Aufbewahrungspflicht: 5 Jahre ab Rechnungsdatum

Die Aufbewahrung im Ausland ist nicht geregelt.

Besonderheiten Business-to-Government?

Noch keine!

 

Weitere Informationen

Lesen Sie auch den Leitfaden und finden Sie weitere Beiträge in der Länderübersicht!

Ausführliche Dokumente zum Thema E-Invoicing können Sie in der Themenbibliothek herunterladen. Nehmen Sie auch gerne Kontakt mit uns auf, um in einem persönlichen Gespräch weitere Informationen zur Verarbeitung elektronischer Rechnungen zu erhalten.

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