E-Invoicing Compliance: Portugal

Überblick: Die wichtigsten Punkte bei Einsatz und Verarbeitung von elektronischen Rechnungen in Portugal.

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Einsatz der E-Rechnung verpflichtend?

Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig aber noch nicht obligatorisch.

Zustimmung des Empfängers notwendig?

Die Zustimmung des Empfängers ist erforderlich.

Gewährleistung der Integrität und Authentizität?

Sicherstellung der Echtheit und Integrität erfolgt durch:

  • Digitale Signatur ohne erforderliche Validierung nach Erhalt
  • Per EDI

Gesetzliche Aufbewahrungspflicht?

Aufbewahrungspflicht: 12 Jahre ab Ende des Geschäftsjahres

Die Aufbewahrung im EU Ausland ist zulässig. Außerhalb der EU nur nach Freigabe.  Sowohl innerhalb, als auch außerhalb der EU wird ein Online-Zugang vorausgesetzt.

Besonderheiten Business-to-Government?

Noch keine.

 

Weitere Informationen

Lesen Sie auch den Leitfaden und finden Sie weitere Beiträge in der Länderübersicht!

Ausführliche Dokumente zum Thema E-Invoicing können Sie in der Themenbibliothek herunterladen. Nehmen Sie auch gerne Kontakt mit uns auf, um in einem persönlichen Gespräch weitere Informationen zur Verarbeitung elektronischer Rechnungen zu erhalten.

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