E-Invoicing Compliance: Ungarn

Überblick: Die wichtigsten Punkte bei Einsatz und Verarbeitung von elektronischen Rechnungen in Ungarn.

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Einsatz der E-Rechnung verpflichtend?

Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber noch nicht obligatorisch.

Zustimmung des Empfängers notwendig?

Die Zustimmung des Empfängers ist erforderlich, kann aber stillschweigend erfolgen.

Gewährleistung der Integrität und Authentizität?

Sicherstellung der Echtheit und Integrität erfolgt durch:

  • Digitale Signatur mit erforderlicher Validierung nach Erhalt
  • Per EDI
    Format: Hungarian XML

Gesetzliche Aufbewahrungspflicht?

Aufbewahrungspflicht: 8 Jahre ab Jahresabschluss

Die Aufbewahrung im Ausland ist nur in Staaten mit gegenseitiger Amtshilfe in Steuerangelegenheiten zulässig. Eine Benachrichtigung über die Archivierung im Ausland und Online-Zugang ist ebenfalls notwendig.

Besonderheiten Business-to-Government?

Noch keine!

 

Weitere Informationen

Lesen Sie auch den Leitfaden und finden Sie weitere Beiträge in der Länderübersicht!

Ausführliche Dokumente zum Thema E-Invoicing können Sie in der Themenbibliothek herunterladen. Nehmen Sie auch gerne Kontakt mit uns auf, um in einem persönlichen Gespräch weitere Informationen zur Verarbeitung elektronischer Rechnungen zu erhalten.

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