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Die E-Rechnungspflicht in Frankreich ab 2024

04/4/23
Christina Anthuber

Die Digitalisierung des Finanzsektors nimmt weiterhin Fahrt auf. Nach einer Welle von E-Rechnungsverpflichtungen im B2G-Bereich im Nachgang der EU-Richtlinie EN 2014/55/EU von 2014, folgen nun nach und nach viele weitere Länder mit neuen Regularien für den B2B-Bereich. Bereits für das Jahr 2024 hat Frankreich den Start zur verpflichtenden Umstellung auf elektronische Rechnungen für große Unternehmen und Konzerne beschlossen. Das neue Gesetz betrifft sowohl französische Firmen, wie auch den internationalen Handel mit dem Land. Doch was bedeuten diese Vorschriften für Sie? Welche Umstellungen gilt es zu beachten und umzusetzen?

Die Plattform der öffentlichen Hand Chorus Pro wird in Zukunft nicht allein die Geschäfte mit den französischen Behörden digital festhalten. In 2020 verabschiedete Gesetze machen die Plattform auch zum Dreh- und Angelpunkt für alle B2B-Transaktionen in Frankreich, ob auf nationaler Ebene oder international. Technisch ist es für alle französischen Unternehmen obligatorisch, Rechnungen in einem strukturierten oder im hybriden Format (PDF mit eingebettetem strukturierten Format) auszustellen. Die neuen E-Rechnungen werden in den Formaten UBL, UN/CEFACT CII (strukturierte Formate) und Factur-X empfangen. 30 Angaben zu Produkt, Steuer- oder Identifikationsnummer, Unternehmen und Kundendaten müssen verpflichtend übermittelt werden. Diese werden stufenweise bis zur Maximalzahl integriert.

Diese Grafik zeigt den geplanten Kommunikationsablauf für das E-Invoicing und das E-Reporting für Unternehmen:

Beide Meldemodelle sind in einem Y-Modell erfasst, dass alle relevanten Meldeströme aufzeigt. Dabei bleibt es den Unternehmen überlassen, ob Sie einen offiziell registrierten Dienstleister für die Kommunikation mit Chorus Pro nutzen oder die Plattform eigenständig betreuen.

E-Reporting

Auch ein E-Reporting wird ab kommendem Jahr zur Pflicht. Dieses soll Betrug vorbeugen und das Ermitteln ebensolcher Fälle erleichtern. Bestehen wird dieses Reporting aus der Übertragung von Rechnungsdaten und -posten, sowie einer Verifizierung von Steuerinformationen von Käufern und Lieferanten. Stehen Sie in einem geschäftlichen Verhältnis mit französischen Partnern, sind Sie und Ihr Unternehmen verpflichtet, Ihre Umsätze ebenfalls an die französischen Finanzbehörden zu übermitteln, wenn Sie nicht unter die inländischen B2B-Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung fallen. Die Fristen sind deckungsgleich zu denjenigen für französische Unternehmen und Ihnen bleibt die Art der Übermittlung überlassen: Sei es das öffentliche Portal Chorus Pro oder ein registrierter, privatwirtschaftlicher Anbieter. Dabei folgen die Zeiträume für Meldungen einem 10-Tage-Zyklus mit darauffolgend vier Tagen Frist zur Einreichung. Diese Regelungen gelten ebenfalls für beide Arten der Kommunikation mit den französischen Finanzbehörden: Der E-Rechnung und dem Reporting.

Zeitlicher Ablauf der Einführung

Die Einführung der verpflichtenden e-Rechnung für B2B-Transaktionen erfolgt für französische Unternehmen schrittweise ab 01. Juli 2024. Zunächst gelten die neuen Regelungen für große Unternehmen mit über 5000 Angestellten und/oder einem Umsatz von über 1,5 Milliarden Euro. Ab dem 01. Januar 2025 folgen Unternehmen mittlerer Größe mit 250 bis 5000 Angestellten und/oder einem Umsatz zwischen 50 Millionen Euro und 1,5 Milliarden Euro. Im darauffolgenden Jahr folgt die dritte Welle der Verpflichtung, die alle weiteren Unternehmen erfasst. Das e-Reporting folgt demselben zeitlichen Ablauf und ist daher ganz parallel zu betrachten.

**Wichtiges Update: Die französische Regierung gab am 28. Juli 2023 bekannt, dass sie die Umsetzung des E-Invoicing-Mandats des Landes offiziell verschoben hat. Der überarbeitete Zeitplan sowie der Anwendungsbereich (E-Invoicing/E-Reporting) werden im Rahmen des Finanzgesetzes für 2024 (voraussichtlich Ende 2023) festgelegt.**

Haben Sie bereits alle erforderlichen Schritte unternommen, um weiterhin erfolgreich mit französischen Unternehmen zu handeln? Wir beraten Sie gerne zu Ihren individuellen Erfordernissen.

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Christina Anthuber

Marketing Specialist bei Esker Deutschland GmbH

German
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