E-Invoicing Compliance: Andorra

Überblick: Die wichtigsten Punkte bei Einsatz und Verarbeitung von elektronischen Rechnungen in Andorra.

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Einsatz der E-Rechnung verpflichtend?

Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber noch nicht obligatorisch.

Zustimmung des Empfängers notwendig?

Die Zustimmung des Empfängers ist erforderlich.

Gewährleistung der Integrität und Authentizität?

Sicherstellung der Echtheit und Integrität erfolgt durch:

  • Digitale Signatur, Validierung nach Erhalt ist nicht erforderlich
  • Per EDI
  • Verschiedene Möglichkeiten durch Business Controls Audit Trails

Gesetzliche Aufbewahrungspflicht?

Aufbewahrungspflicht: 3 Jahre ab dem steuerpflichtigen Ereignis oder Eintritt in die Steuerpflicht

Die Aufbewahrung im Ausland ist zulässig. Eventuelle Verzögerungen im Falle einer Steuerprüfung werden akzeptiert.

Besonderheiten Business-to-Government?

Noch keine!

 

Weitere Informationen

Lesen Sie auch den Leitfaden und finden Sie weitere Beiträge in der Länderübersicht!

Ausführliche Dokumente zum Thema E-Invoicing können Sie in der Themenbibliothek herunterladen. Nehmen Sie auch gerne Kontakt mit uns auf, um in einem persönlichen Gespräch weitere Informationen zur Verarbeitung elektronischer Rechnungen zu erhalten.

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