Überblick: Die wichtigsten Punkte bei Einsatz und Verarbeitung von elektronischen Rechnungen in Frankreich.
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Einsatz der E-Rechnung verpflichtend?
E-Rechnungen an öffentliche Verwaltungen sind verpflichtend. Weitere Fristen zwischen 2017 und 2020 gilt es zu beachten.
Zustimmung des Empfängers notwendig?
Die Zustimmung des Empfängers ist erforderlich, kann aber stillschweigend erfolgen.
Gewährleistung der Integrität und Authentizität?
Sicherstellung der Echtheit und Integrität erfolgt durch:
- Digitale Signatur mit erforderlicher Validierung nach Erhalt
- EDI mit spezifische Anforderungen für EDI und Online-Archivierung
Gesetzliche Aufbewahrungspflicht?
Aufbewahrungspflicht: 10 Jahre
Die Aufbewahrung im Ausland ist in der EU (mit Benachrichtigung und Online-Zugang) oder außerhalb der EU zugelassen (bei gegenseitiger Amtshilfe in Steuerangelegenheiten).
Besonderheiten Business-to-Government?
Öffentliche Verwaltungsplattform: Chorus Pro
Format: PDF und/oder UBL2
Weitere Informationen
Lesen Sie auch den Leitfaden und finden Sie weitere Beiträge in der Länderübersicht!
Ausführliche Dokumente zum Thema E-Invoicing können Sie in der Themenbibliothek herunterladen. Nehmen Sie auch gerne Kontakt mit uns auf, um in einem persönlichen Gespräch weitere Informationen zur Verarbeitung elektronischer Rechnungen zu erhalten.