E-Invoicing Compliance: Israel

Überblick: Die wichtigsten Punkte bei Einsatz und Verarbeitung von elektronischen Rechnungen in Israel.

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Einsatz der E-Rechnung verpflichtend?

Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber noch nicht obligatorisch.

Zustimmung des Empfängers notwendig?

Die Zustimmung des Empfängers ist erforderlich.

Gewährleistung der Integrität und Authentizität?

Die elektronischen Rechnungen müssen in Übereinstimmung mit dem israelischen E-Signaturgesetz eine elektronische Signatur besitzen. Elektronische Dateien müssen als rechnergestütztes Dokument übertragen werden. Eine Validierung der Signatur durch den Empfänger nach Erhalt ist nicht erforderlich.

Gesetzliche Aufbewahrungspflicht?

Aufbewahrungspflicht: 7 Jahre ab Ende des Steuerjahres

Die Aufbewahrung im Ausland ist nur mit einer Ausnahmegenehmigung zulässig.

Besonderheiten Business-to-Government?

Noch keine!

 

Weitere Informationen

Lesen Sie auch den Leitfaden und finden Sie weitere Beiträge in der Länderübersicht!

Ausführliche Dokumente zum Thema E-Invoicing können Sie in der Themenbibliothek herunterladen. Nehmen Sie auch gerne Kontakt mit uns auf, um in einem persönlichen Gespräch weitere Informationen zur Verarbeitung elektronischer Rechnungen zu erhalten.

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