E-Invoicing Compliance: Japan

Überblick: Die wichtigsten Punkte bei Einsatz und Verarbeitung von elektronischen Rechnungen in Japan.

Bild zum Vergrößern anklicken!

Einsatz der E-Rechnung verpflichtend?

Elektronische Rechnungen werden von den Steuer- und Zollbehörden akzeptiert, sind jedoch derzeit nicht vorgeschrieben.

Zustimmung des Empfängers notwendig?

Die Zustimmung des Empfängers ist nicht erforderlich, aber er sollte darüber in Kenntnis gesetzt werden.

Gewährleistung der Integrität und Authentizität?

Eine digitale Signatur ist erforderlich, um die Authentizität und Integrität elektronischer Dokumente sicherzustellen. Die Validierung der Signatur durch den Empfänger ist nicht erforderlich.

Gesetzliche Aufbewahrungspflicht?

Aufbewahrungspflicht: 10 Jahre (Integrität, Authentizität und Verfügbarkeit müssen gewährleistet sein)

Die Aufbewahrung im Ausland ist zulässig, sofern ein Online-Zugriff möglich ist und die Lesbarkeit und Druckbarkeit gewährleistet werden.

Besonderheiten Business-to-Government?

Noch keine!

 

Weitere Informationen

Lesen Sie auch den Leitfaden und finden Sie weitere Beiträge in der Länderübersicht!

Ausführliche Dokumente zum Thema E-Invoicing können Sie in der Themenbibliothek herunterladen. Nehmen Sie auch gerne Kontakt mit uns auf, um in einem persönlichen Gespräch weitere Informationen zur Verarbeitung elektronischer Rechnungen zu erhalten.

Leave a Reply