Überblick: Die wichtigsten Punkte bei Einsatz und Verarbeitung von elektronischen Rechnungen in Neuseeland.
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Einsatz der E-Rechnung verpflichtend?
Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber noch nicht obligatorisch.
Zustimmung des Empfängers notwendig?
Die Zustimmung des Empfängers ist erforderlich.
Gewährleistung der Integrität und Authentizität?
Sicherstellung der Echtheit und Integrität erfolgt durch:
- Digitale Signatur, Validierung nach Erhalt ist nicht erforderlich
- Per EDI
- Verschiedene Möglichkeiten durch Business Controls Audit Trails
Gesetzliche Aufbewahrungspflicht?
Aufbewahrungspflicht: 7 Jahre ab Ende des Geschäftsjahres
Die Aufbewahrung im Ausland ist mit Ausnahmeregelung und Onlinezugang zulässig.
Besonderheiten Business-to-Government?
Noch keine!