Überblick: Die wichtigsten Punkte bei Einsatz und Verarbeitung von elektronischen Rechnungen in Norwegen.
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Einsatz der E-Rechnung verpflichtend?
Eine elektronische Rechnungsstellung an den öffentlichen Sektor ist obligatorisch.
Zustimmung des Empfängers notwendig?
Die Zustimmung des Empfängers ist erforderlich.
Gewährleistung der Integrität und Authentizität?
Sicherstellung der Echtheit und Integrität erfolgt durch:
- Digitale Signatur auch ohne Validierung nach Erhalt
- Per EDI
- Weitere Möglichkeiten
Gesetzliche Aufbewahrungspflicht?
Aufbewahrungspflicht: 5 Jahre ab Ende des Geschäftsjahres
Die Aufbewahrung im Ausland ist zulässig, mit zusätzlicher Benachrichtigung in den nordischen Staaten und mit zusätzlicher Autorisierung im restlichen Europäischen Wirtschaftsraum.
Besonderheiten Business-to-Government?
Öffentliche Verwaltungsplattform: Difi/PEPPOL
Format: EHF (basierend auf UBL), PEPPOL-BIS
Weitere Informationen
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Ausführliche Dokumente zum Thema E-Invoicing können Sie in der Themenbibliothek herunterladen. Nehmen Sie auch gerne Kontakt mit uns auf, um in einem persönlichen Gespräch weitere Informationen zur Verarbeitung elektronischer Rechnungen zu erhalten.