E-Invoicing Compliance: Spanien

Überblick: Die wichtigsten Punkte bei Einsatz und Verarbeitung von elektronischen Rechnungen in Spanien.

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Einsatz der E-Rechnung verpflichtend?

E-Rechnungen an öffentliche Verwaltungen sind verpflichtend.

Zustimmung des Empfängers notwendig?

Die Zustimmung des Empfängers ist erforderlich.

Gewährleistung der Integrität und Authentizität?

Sicherstellung der Echtheit und Integrität erfolgt durch:

  • Digitale Signatur mit erforderlicher Validierung nach Erhalt
  • Per EDI
  • Verschiedene Möglichkeiten durch Business Controls Audit Trails

Gesetzliche Aufbewahrungspflicht?

Aufbewahrungspflicht: 6 Jahre ab Rechnungsdatum

Die Aufbewahrung im Ausland ist zulässig (mit Benachrichtigung und Online-Zugang).

Besonderheiten Business-to-Government?

Öffentliche Verwaltungsplattform: FACe

Format: FacturaE

 

Weitere Informationen

Lesen Sie auch den Leitfaden und finden Sie weitere Beiträge in der Länderübersicht!

Ausführliche Dokumente zum Thema E-Invoicing können Sie in der Themenbibliothek herunterladen. Nehmen Sie auch gerne Kontakt mit uns auf, um in einem persönlichen Gespräch weitere Informationen zur Verarbeitung elektronischer Rechnungen zu erhalten.

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