E-Invoicing Compliance: United Kingdom (UK)

Überblick: Die wichtigsten Punkte bei Einsatz und Verarbeitung von elektronischen Rechnungen im United Kingdom (UK).

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Einsatz der E-Rechnung verpflichtend?

Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig aber noch nicht obligatorisch.

Zustimmung des Empfängers notwendig?

Die Zustimmung des Empfängers ist erforderlich.

Gewährleistung der Integrität und Authentizität?

Sicherstellung der Echtheit und Integrität erfolgt durch:

  • Digitale Signatur mit erforderlicher Validierung nach Erhalt
  • Per EDI
  • Weitere Möglichkeiten

Gesetzliche Aufbewahrungspflicht?

Aufbewahrungspflicht: 6 Jahre ab Ende des Geschäftsjahres

Die Aufbewahrung im Ausland ist zulässig. Die Einhaltung des Europäischen Datenschutzes muss innerhalb der EU und von allen Ländern außerhalb der EU gewährleistet werden. Ein Online-Zugang wird empfohlen. Außerhalb der EU gelten hierbei weitere Bestimmungen.

Besonderheiten Business-to-Government?

Noch keine!

 

Weitere Informationen

Lesen Sie auch den Leitfaden und finden Sie weitere Beiträge in der Länderübersicht!

Ausführliche Dokumente zum Thema E-Invoicing können Sie in der Themenbibliothek herunterladen. Nehmen Sie auch gerne Kontakt mit uns auf, um in einem persönlichen Gespräch weitere Informationen zur Verarbeitung elektronischer Rechnungen zu erhalten.

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