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E-Rechnung in den deutschen Bundesländern

03/11/20
Peter Gatzen

In unserem letzten Blog-Artikel haben wir bereits auf die ab November 2020 geltenden Pflichten zur elektronischen Rechnungsstellung an öffentliche Auftraggeber auf Bundesebene hingewiesen (hier lesen). Auch auf Länderebene stehen Änderungen an.

 

Ein Flickenteppich an Vorschriften

Jedes Bundesland muss eigene Regelungen zur elektronischen Rechnungsstellung an seine öffentlichen Auftraggeber festlegen. Somit entsteht eine Vielzahl an Regelungen, die Unternehmen beachten müssen. Eine Gemeinsamkeit gibt es aber: Spätestens ab dem 27. April müssen alle öffentlichen Auftraggeber auf Länderebene in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.

Betrachtet man die derzeit vorliegenden Informationen aus den einzelnen Bundesländern, fällt auf, dass die meisten Länder derzeit noch keine Verpflichtungen für Rechnungssteller planen – Ausnahmen wie beispielsweise Bremen bestätigen hier die Regel. Der Rechnungseingang wird teilweise sehr unterschiedlich gehandhabt: Viele Länder werden PEPPOL als Eingangskanal zulassen, manche Länder setzen eigene Plattformen auf, andere stellen zentrale E-Mail-Adressen für den Rechnungseingang zur Verfügung.

 

Was Unternehmen beachten sollten

Für Unternehmen ist es wichtig, nicht den Überblick zu verlieren. Denn neben den verschiedenen Regelungen auf Länderebene kommen teilweise noch weitere Regelungen auf kommunaler Ebene hinzu. Entscheidend ist es, die anstehenden Änderungen für die eigene Rechnungsstellung an öffentliche Auftraggeber rechtzeitig zu antizipieren und Prozesse entsprechend anzupassen.

Eine Übersicht über den aktuellen Stand auf Bundes- und Länderebene haben wir hier für Sie zusammengestellt: E-Rechnung an die öffentliche Verwaltung in Deutschland

 

Author Bio

Peter Gatzen

Head of Marketing bei Esker Deutschland

German
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