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E-Rechnung wird im B2G-Bereich Pflicht

01/29/20
Peter Gatzen

Ab November dürfen Rechnungen an die öffentlichen Auftraggeber nur noch in elektronischer Form eingereicht werden. Unternehmen müssen darauf vorbereit sein.

 

Was wird verpflichtend und für wen?

Auf Basis der EU-Richtlinie 2014/55 über die elektronische Rechnungsstellung hat die Bundesregierung bereits im Jahr 2017 die Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes, kurz E-Rech-VO, erlassen. In Kraft getreten sind die Regelungen aus dieser Verordnung bereits im November 2018. Seit diesem Zeitpunkt ist es möglich, elektronische Rechnungen an bestimmte Bundesbehörden zu senden. Eine Pflicht besteht noch nicht – das ändert sich aber in diesem Jahr.

Ab dem 27. November 2020 wird’s ernst: Dann nehmen öffentliche Auftraggeber auf Bundesebene nur noch Rechnungen in elektronischen Formaten entgegen. Das Format muss dabei die Anforderungen der europäischen Norm EN 16931-1 erfüllen. Im deutschsprachigen Raum eignen sich hierfür vor allem die XRechnung, ein auf XML basierender Standard, und das ZUGFeRD-Format in seiner aktuellen Version.

Die Pflicht gilt für alle Rechnungen – mit einigen wenigen Ausnahmen: Rechnungen für Direktaufträge unter 1.000 €, sicherheits- und verteidigungsrelevante Aufträge und für bestimmte Organleihen gelten die Regelungen zur E-Rechnung nicht. Die Ausnahmen machen jedoch nur einen kleinen Teil des gesamten Rechnungsaufkommens aus.

 

Was sollten Unternehmen beachten?

Unternehmen, die Rechnungen an die entsprechenden öffentlichen Auftraggeber stellen, sind zum Handeln aufgerufen. Wer die Transformation in Richtung elektronischer Rechnungsstellung noch nicht vollzogen hat, sollte sich spätestens jetzt an die Umsetzung begeben.

Neben der gesetzlichen Verpflichtung gibt es noch weitere Komponenten, die für die Nutzung elektronischer Rechnungen im Vergleich zu Papier- oder PDF-Rechnungen sprechen: Schnellerer, weniger fehleranfälliger Versand, automatisierte Archivierung und geringere Prozesskosten gehören dazu.

Mehr zur elektronischen Rechnung und speziell zu den neuen Pflichten in Deutschland lesen Sie in Kürze hier auf unserem Blog!

Esker unterstützt Unternehmen bei der Einführung der elektronischen Rechnung. Unsere Lösungen sind in über 60 Ländern konform zu gesetzlichen Vorschriften und weltweit im Einsatz. Mehr Informationen finden Sie jederzeit auf unserer Website zur elektronischen Rechnung.

 

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Peter Gatzen

Head of Marketing bei Esker Deutschland

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