E-Invoicing Compliance: Hongkong

Überblick: Die wichtigsten Punkte bei Einsatz und Verarbeitung von elektronischen Rechnungen in Hongkong.

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Einsatz der E-Rechnung verpflichtend?

Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber noch nicht obligatorisch.

Zustimmung des Empfängers notwendig?

Die Zustimmung des Empfängers ist erforderlich.

Gewährleistung der Integrität und Authentizität?

Die Sicherstellung der Echtheit und Integrität erfolgt durch die Verwendung einer digitalen Signatur.
Eine Validierung durch den Empfänger ist nicht erforderlich.

Gesetzliche Aufbewahrungspflicht?

Aufbewahrungspflicht: 7 Jahre ab Ende des Geschäftsjahres

Die Aufbewahrung im Ausland ist zulässig, sofern die Dokumente zugänglich und abrufbar sind.

Besonderheiten Business-to-Government?

Keine!

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