Webinar-Aufzeichnung: E-Ordering in Italien

Anfang dieses Jahres hat die italienische Regierung die elektronische Rechnungsstellung für alle Lieferanten mit einer italienischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorgeschrieben. Ein halbes Jahr später steht Italien erneut an der Spitze der Digitalisierung.

Ab dem 1. Oktober 2019 müssen alle Unternehmen im Bereich des staatlichen Gesundheitswesens ihre Bestellungen elektronisch über die neue NSO-Plattform (Nodo Smistamento Ordini) übermitteln.

Ist eine Ihrer Geschäftseinheiten in Italien im Gesundheitswesen tätig?
Stellen Sie sicher, dass die neuen Vorschriften eingehalten werden. Als erfahrener Dienstleister können wir sie hierbei unterstützen, indem wir den technischen Prozess der Bestellabwicklung für Sie übernehmen. 

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